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Beschwerdeweg für Eltern und Erziehungsberechtigte

In einem grossen Betrieb kann es zu Unstimmigkeiten zwischen einzelnen Beteiligten kommen. Es gilt der Grundsatz, dass Rückfragen, Kritik und Anregungen prinzipiell zuerst bei der direkt betroffenen Person anzubringen sind. Oft können im direkten Gespräch Unstimmigkeiten geklärt werden. Wenn Sie als Eltern oder Erziehungsberechtigte dennoch das Gefühl haben, nicht richtig verstanden worden zu sein, wenden Sie sich an die zuständige Schulleitung resp. an die nächsthöhere Instanz gemäss Beschwerdeweg.

Beschwerdeweg [pdf, 52 KB]

Beschwerdeformular [pdf, 75 KB]