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A – Z für Eltern

A

Absenzen- und Urlaubsregelung
Adresse

Die Schule Muhen befindet sich an der Schulstrasse 3.

Anfahrtsplan
Ärztliche Vorsorgeuntersuchungen

Die Schulen sind für die Durchführungskontrolle der Vorsorgeuntersuchungen zuständig und informieren Eltern sowie bei Bedarf die Schulärztin oder den Schularzt. Die beiden Vorsorgeuntersuchungen (Eintrittsuntersuchung im Kindergartenalter und Austrittsuntersuchung in der 2. oder 3. Oberstufe) werden primär von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten durchgeführt, in der Regel von der eigenen Kinder- oder Hausärztin bzw. vom eigenen Kinder- oder Hausarzt. Kinder und Jugendliche, die bis zu der von der Schule kommunizierten Frist keine Untersuchung vorgenommen haben, werden von der Schulärztin oder vom Schularzt untersucht.

Aufgabenbetreuung

Die Schule Muhen bietet eine Aufgabenbetreuung an. Dabei werden die Kinder und Jugendlichen bei den Hausaufgaben von erwachsenen Personen betreut und begleitet. Die Betreuung findet in Kleingruppen statt. 

zu weiteren Informationen auf der Website

B

Badekarte

Die Schule Muhen bietet neben der normalen Badekarte für das Schwimmbad Kölliken eine regionale Badekarte an (gegen Aufpreis). Diese regionale Badekarte ermöglicht den Schülerinnen und Schülern für die Badesaison (Mai bis September) den Gratiseintritt in folgenden Schwimmbädern: Schwimmbad Schöftland, Schwimmbad Kölliken, Freibad Schachen Aarau, Frei- und Hallenbad Entfelden, Schwimmbad Rupperswil-Auenstein, Schwimmbad Suhr-Buchs-Gränichen und Schwimmbad Küttigen.

Berufsberatung

Die Berufsberatung wird im Auftrag des Kantons von den Beratungsdiensten für Ausbildung und Beruf (ask!) wahrgenommen. Die wichtigste Schnittstelle bei der Zusammenarbeit von ask! mit der Schule ist der Berufswahlunterricht.

Um das Ziel zu erreichen, die Schülerinnen und Schüler bei einer individuellen und auf ihre Stärken und Schwächen zugeschnittene Berufs- oder Schulwahl zu unterstützen, ist die zeitliche Planung des Berufswahlprozesses entscheidend. Mit dem Berufswahlfahrplan von ask! liegt ein praxiserprobtes Instrument vor, welches die Schulen und Lehrpersonen in der zeitlichen und inhaltlichen Gestaltung der beruflichen Orientierung in den drei Schuljahren der Oberstufe unterstützt.

ask!

Beschwerde

Alle am Schulleben beteiligten Personen haben ein grosses Interesse an einer guten und konstruktiven Zusammenarbeit und einem vertrauensvollen Umgang. Im Bereich Schule haben viele Menschen miteinander zu tun; es gibt auch immer wieder anspruchsvolle Situationen zu bewältigen. Dabei hat eine gut geklärte, geregelte und verbindliche Kommunikation zwischen den Beteiligten eine zentrale Funktion.

Anspruchsvoll ist vor allem der Umgang mit Kritik, Beschwerden, Reklamationen – in diesem Bereich ist ein vereinbarter, professioneller und verbindlicher Umgang besonders wichtig. 

Zu weiteren Informationen auf der Website

Beurteilungsdossier

Als Grundlage für die Beurteilung (Zwischenbericht und Jahreszeugnis) dient das Beurteilungsdossier. Das Beurteilungsdossier kann jederzeit von den Eltern und Erziehungsberechtigten an der Schule eingesehen werden und dient als Grundlage für Elterngespräche.

Bibliothek Muhen

Die Schul- und Gemeindebibliothek befindet sich an der Schulstrasse 1 neben dem Gemeindehaus. 

zu weiteren Informationen auf der Website

Blockzeiten Primarschule

An der Primarschule findet der Unterricht vormittags durchgehend von 08:10 bis 11:40 Uhr statt.

Bsüechlimorge / Schnuppermorgen

Im Juni findet ein Bsüechlimorge / Schnuppermorgen in der neuen Klassen resp. bei der neuen Klassenlehrperson statt. Zu diesem Zeitpunkt werden auch die neuen Stundenpläne verteilt.

C

Checks P3, P5, S2 und S3

An den Volksschulen der Kantone Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn werden vier gemeinsame Leistungstests (Checks) durchgeführt. Die Checks bieten eine unabhängige Standortbestimmung der Leistung der Schülerinnen und Schüler in ausgewählten Kompetenzen zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Die Checks finden zu Beginn der 3. und gegen Ende der 5. Klasse der Primarschule sowie Mitte der 2. und am Ende der 3. Klasse der Oberstufe (Sekundarstufe I) statt. Sie heissen entsprechend Check P3, Check P5, Check S2 und Check S3.

D

Deutsch als Zeitsprache (DaZ)

Deutsch als Zweitsprache ist ein Förderangebot für alle Schülerinnen und Schüler, deren Erstsprache nicht Deutsch ist. Im DaZ-Unterricht lernen die fremdsprachigen Kinder und Jugendlichen, sich im Schulalltag zurechtzufinden und soziale Kontakte zu knüpfen. 

Dispensation

Schülerinnen und Schüler sind zu regelmässigem Unterrichtsbesuch verpflichtet. Aus wichtigen Gründen können sie für kurze Zeit vom Unterricht beurlaubt oder von einzelnen Lektionen dispensiert werden. Die Zuständigkeit für die Urlaubs- und Dispensationskompetenz liegt bei der Schulleitung.

Bei der Beurteilung eines Gesuchs gilt es, jeweils zwischen den öffentlichen (Schulpflicht, Schulbetrieb) und den privaten Interessen (persönliche, familiäre und schulische Situation des Kindes bzw. Jugendlichen) abzuwägen.

Die Modalitäten bei Urlaub und Dispensationen, besonders die Aufarbeitung des versäumten Lernstoffs oder die anderweitige Erreichung des Lernziels, sind schriftlich mit den Eltern zu vereinbaren.

E

Elternbesuchsmorgen

Die Lehrpersonen und die Schulführung der Schule Muhen laden die Eltern jeden 15. Tag vom Monat zu einem Elternbesuchsmorgen und einem kurzen Elterncafé der Schulleitung während der grossen Pause ein. Gerne dürfen Sie Ihr Kind während des Morgens in den verschiedenen Unterrichtsstunden besuchen. Der Unterricht findet nach Stundenplan statt. Die Termine sind unter den Veranstaltungen zu finden.

Erzählnacht (Zyklus 2)

Die Schweizer Erzählnacht gehört mit rund 750 Veranstaltungen jedes Jahr zu den grössten Kulturanlässen der Schweiz. Während eines Abends im November erleben in der ganzen Schweiz Kinder, Jugendliche und deren Eltern die Kraft von Geschichten. Das gemeinsame Erlebnis bleibt in Erinnerung und vermittelt lustvoll die Freude am Lesen.  

 

Externe Freizeit- und Ferienangebote

Um die Anzahl der Klapp-Nachrichten möglichst klein zu halten, werden externe Freizeit- und Ferienangebote auf dieser Website veröffentlicht.

Zu den Angeboten

F

Ferienplan
Freiwilliger Morgen im Kindergarten

Die Kinder vom ersten Kindergartenjahr können am Donnerstagmorgen freiwillig den Kindergarten besuchen. Erfahrungen haben gezeigt, dass die kleinen Kindergartenkinder sehr gefordert sind mit dem neuen Alltag. Die Eltern haben die Möglichkeit, ihr Kind jedes Quartal für den Donnerstagvormittag anzumelden oder können den reduzierten Stundenplan das ganze Jahr nutzen.

Fundsachen

In jedem Schulhaus gibt es eine Fundsachenkiste:

  • Schulhaus Egg: Im Untergeschoss
  • Schulhaus Gibel: 
    o    Im Untergeschoss beim Lift
    o    Kleinere Gegenstände: Im Glaskasten bei der Eingangstüre
  • Schulhaus Breite: Im Untergeschoss (bei der Glastüre, Ausgang zwischen Schulhaus Breite und Kindergarten)
  • Schulhaus Suhre: Vor der Knabengarderobe

H

Haftung

Unfälle aller schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen sind über die private Krankenkasse versichert.

Im Falle eines Sachschadens wird unabhängig davon, ob dieser absichtlich zugefügt worden ist, die Familie des verursachenden Kindes oder Jugendlichen haftbar gemacht. Franchisen und Selbstbehalte von Versicherungen im Schadenfall gehen zu Lasten der Eltern der betreffenden Schülerin oder des betreffenden Schülers.

Der Schulweg liegt in der Verantwortung der Eltern.

I

Impfungen

Die Schulimpfungen werden in der Volksschule im Auftrag des Departements Gesundheit und Soziales vom Impfdienst der Lungenliga Aargau in Zusammenarbeit mit den Schulärztinnen und Schulärzten durchgeführt. Im Zweijahreszyklus werden Schülerinnen und Schüler der 1. und 2. Primarschulklasse sowie der 1. und 2. Oberstufenklasse kostenlose Impfungen angeboten.

J

Jokertage (freie Halbtage)

Die Klassenlehrperson bewilligt den freien Halbtag im Quartal beziehungsweise bis zu vier freie Schulhalbtage im Schuljahr am Stück. Der freie Schulhalbtag pro Quartal muss nicht begründet werden.

Von den Eltern oder Erziehungsberechtigten wird erwartet, dass sie die Lehrperson(en) mindestens 2 Arbeitstage vor dem Termin per Klapp – Neue Absenz – Jokertag informieren.

Die pro Schuljahr anfallenden vier freien Schulhalbtage können zusammengefasst bezogen werden.

Bei ausserordentlichen Schulanlässen (bspw. Sportanlässe, Schlussfeiern, Schulreisen, Schullager, Prüfungstage) können in der Regel keine freien Schulhalbtage gemäss § 38 bezogen werden.

Nicht bezogene Halbtage gemäss § 38 verfallen Ende Schuljahr.

Jugendtreff

Der Jugendtreff findet im Pavillon anschliessend an das Schulhaus Suhre statt. Die Türen sind jeden Freitagabend von 18:00 bis 21:00 Uhr für Jugendliche ab der 6. Klasse bzw. ab 12 - 18 Jahren offen. Jeden zweiten Freitag im Monat findet ein Mädchentreff sowie eine Beratungsstunde von 15:00 bis 18:00 Uhr statt. Jeden zweiten Mittwoch im Monat bleibt der Treff von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr den 6. Klässler*innen vorbehalten.

Das Angebot des Jugendtreffs beinhaltet PS4, Billard, Sound, Töggele, Bar, verschiedene Spiele, Sofas, Beratungsgespräche.

Zu weiteren Informationen zur Jugendarbeit Muhen

K

Kern- und Erweiterungsfächer

Die promotionswirksamen Fächer werden in Kern- und Erweiterungsfächer eingeteilt. Die Kernfächer haben einen höheren Stellenwert für den Übertritt in die nächsthöhere Klasse.

Fächertabelle [pdf, 10 KB]

Kindergartenabteilungen

In Muhen haben die Eltern die Wahl, ihr Kind in den Regelkindergarten (3 Abteilungen) oder in den Kindergarten mit erweitertem Wald- und Bewegungs­angebot (1 Abteilung) anzumelden. Die Abteilungen werden altersdurchmischt (1./2. Kindergarten) geführt.

Kindergarteneintritt

Kinder, die bis zum 31. Juli den 4. Geburtstag feiern, treten im folgenden August in den Kindergarten ein und werden damit schulpflichtig. Alle Eltern dieser Kinder erhalten im Januar die Anmeldeunterlagen für den Kindergarten. 

Ein späterer Eintritt in den Kindergarten ist auf Gesuch der Eltern möglich. Das Gesuch ist bei der zuständigen Schulleitung einzureichen. Eine umfangreiche Begründung oder ein Fachbericht des Schulpsychologischen Dienstes ist nicht notwendig. Ein späterer Eintritt ist in der Regel erst auf das nächste Schuljahr möglich. Die Schulpflicht beginnt mit dem späteren Eintritt in den Kindergarten. Sie wird dadurch nicht verkürzt. Sinnvoll ist, gemeinsam mit Fachleuten zu planen, wie man das Kind in der Zwischenzeit bestmöglich fördern kann. Ein vorgezogener Eintritt in den Kindergarten ist nicht möglich.

Klapp

Die Kommunikationsplattform Klapp ist an der Schule Muhen seit dem Schuljahr 2021/22 im Einsatz. Alle Lehrpersonen des Kindes wie auch die Schulleitung und die Schulverwaltung sind über die Plattform erreichbar. Mit der Einführung dieser Kommunikationsform konnte WhatsApp abgelöst werden. Ab dem Schuljahr 2023/24 wurden Mittagstisch-, Aufgabenbetreuungs- und Instrumentalgruppen gebildet, das bedeutet, dass das Kind mit Absenzenmeldungen via Klapp auch bei der Mittagstischleitung, den Aufgabenbetreuenden und den Instrumentallehrpersonen abgemeldet wird.

Kleiderordnung
Kreisschule

Die Oberstufen der Schulen Kölliken und Muhen sind durch einen Gemeindevertrag verbunden. Der Vertrag garantiert das Führen der Sekundar- und Realschulen in Kölliken und Muhen – die Bezirksschüler besuchen die Bezirksschule in Kölliken. 

L

Lauskontrolle

Nicht selten tauchen auf den Köpfen von Kindern Läuse auf. Dies hat allerdings nichts mit schlechter Hygiene zu tun. Um eine Ausbreitung zu verhindern, führen wir bei Bedarf während des Schuljahres in einzelnen Klassen Kontrollen durch. Bitte melden Sie einen Lausbefall Ihres Kindes der entsprechenden Klassenlehrperson. Die Verantwortung für die gründliche Behandlung bei Lausbefall liegt bei den Eltern der Kinder.

www.kopflaus.info

Legasthenie (Lese- & Schreibschwäche / Dyslexie)

Kinder mit einer Lese-Rechtschreibstörung (auch Dyslexie oder Legasthenie genannt) haben massive Probleme beim Lesen und beim Rechtschreiben. Als mögliche Ursache einer Legasthenie wurden genetische Faktoren beschrieben, die neurophysiologische Prozesse der auditiven und visuellen Informationsverarbeitung beeinflussen.

Homepage Verband Dyslexie

Lehrplan 21

Der Kanton Aargau übernimmt im Grundsatz den Lehrplan 21 der Deutschschweizer Erziehungsdirektoren-Konferenz (D-EDK). 

Lehrplan Volksschule Aargau

Lernförderliches Beurteilen und verschiedene Beurteilungsformen

Die Leistungen der Kinder an der Schule Muhen werden mit vielfältigen Beurteilungsbelegen dokumentiert, z. B. schriftliche und mündliche Lernzielkontrollen, Lernberichte, aussagekräftige Arbeiten, Lernlandkarten, Selbstbeurteilungen, Präsentationsleistungen, Dokumentation von Lernprozessen.

Die Form der Beurteilung der verschiedenen Lernkontrollen erfolgt förderorientiert und kann in Form von schriftlichen und mündlichen Rückmeldungen, Symbolen, Beurteilungsraster oder Prädikaten erfolgen. Auf das Setzen von einzelnen Noten verzichten wir an der ganzen Primarschule. So erhalten die Schülerinnen und Schüler der Schule Muhen lernförderliche und persönliche Rückmeldungen zu ihrem Lernen.

Links
Logopädie

Die Logopädie befasst sich mit Sprach-, Sprech-, Redefluss- oder Stimmstörungen und den damit in ihrer Kommunikation behinderten Menschen. In der pädagogisch-therapeutischen Arbeit unterstützt und fördert die Logopädin Kinder und Jugendliche im mündlichen und schriftlichen Spracherwerb. Ein erfolgreicher Spracherwerb ist Voraussetzung für die Teilhabe der Kinder und Jugendlichen am schulischen Alltag. 

Lotsendienst

Der Schulweg ist eine wichtige Erfahrung für unsere Kinder. Die Lotsen setzen sich ein, die Kindergärtner, Schülerinnen und Schüler beim Überqueren der Strasse beim Berchtold/Denner zu begleiten, damit die Kinder sicher und unbeschwehrt in die Schule sowie am Mittag nach Hause gelangen. Der Lotsendienst wird von der Gemeinde unterstützt. 

 

M

Mittagstisch mit Betreuung

Der Mittagstisch findet jeweils Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag (ausgenommen Feiertage und Schulferien) von 11:45 bis 13:15 statt. Das Angebot kann von Kindergarten-, Primar- und Oberstufenschüler:innen aus Muhen sowie Müheler Schüler:innen, welche in Kölliken die Oberstufe besuchen, in Anspruch genommen werden.

Zu weiteren Informationen auf der Website

Musikschule

Die Musikschule bezweckt, Sinn und Verständnis der SchülerInnen für die Musik zu wecken und ihnen eine kostengünstige musikalische Ausbildung zu vermitteln, mit dem Ziel, das gemeinsame Musizieren zu fördern und einen Beitrag an das kulturelle Leben in der Gemeinde zu leisten.

Grundsätzlich steht die Musikschule Muhen allen Kindern und Jugendlichen aus Muhen offen. Der Musikunterricht auf der Primarstufe (1. - 5. Klasse) wird ausschliesslich durch die Elternbeiträge und die Gemeinde finanziert. Ab der 6. Klasse subventioniert der Kanton einen Teil des Musikunterrichts. Deshalb sind die Elternbeiträge für 6. - 9. Klässler niedriger als für 2. - 5. Klässler.

Zu weiteren Informationen auf der Website

N

Noten

Die Zeugnisnoten entscheiden über die Beförderung in die nächst höhere Klasse. Die 1 ist die niedrigste Note, die 6 die beste. Ab 4 gilt eine Note als genügend.

O

P

Paragraph 38 - freier Schulhalbtag im Quartal

Gemäss Paragraph 38,  Absatz 1 im Schulgesetz hat jede Schülerin / jeder Schüler Anspruch auf  vier freie Schulhalbtage pro Schuljahr. Der freie Schulhalbtag pro Quartal muss nicht begründet werden. Von den Eltern oder Erziehungsberechtigten wird erwartet, dass sie die Lehrperson(en) mindestens 2 Arbeitstage vor dem Termin per Klapp – Neue Absenz – Jokertag informieren. 

  • Die pro Schuljahr anfallenden vier freien Schulhalbtage können zusammengefasst bezogen werden
  • Bei ausserordentlichen Schulanlässen (bspw. Sportanlässe, Schlussfeiern, Schulreisen, Schullager, Prüfungstage) können in der Regel keine freien Schulhalbtage gemäss § 38 bezogen werden
  • Nicht bezogene Halbtage gemäss § 38 verfallen Ende Schuljahr
  • Die Klassenlehrperson kann auf begründetes Gesuch hin Urlaube bis zu 2 Halbtagen bewilligen.
  • Gesuche für länger dauernde Urlaube sind schriftlich per E-Mail oder Klapp an die zuständige Schulleitung zu richten. In der Regel wird pro Schülerin / Schüler pro Zyklus 1, 2 & 3 nur einmal ein Urlaub bewilligt
Pausen

In den grossen Pausen verlassen alle Schülerinnen und Schüler das Schulhaus und verbringen die Pausenzeit auf dem dafür vorgesehenen Pausenareal. Die Pausenzeiten sind 9:45 bis 10:05 Uhr und 15:00 bis 15:20 Uhr.

Q

Qualitätskontrolle

Die kantonale Schulaufsicht prüft im Abstand von fünf Jahren an jeder Schule mit einem standardisierten, datengestützten Verfahren, ob diese die definierten Qualitätsansprüche erfüllt und die kantonalen Vorgaben einhält.

Weitere Informationen zur kantonalen Qualitätskontrolle

R

Räbeliechtliumzug

Der traditionelle Räbeliechtliumzug findet jeweils am 1. Freitag im November statt und ist für die Kinder des Zyklus 1 obligatorisch.

Rauchfreie Schulanlage

Für das ganze Schulareal gilt während den Unterrichtszeiten ein Rauchverbot.

S

Schulärztin

Jede öffentliche und private Schule verfügt über eine Schulärztin oder einen Schularzt. Sie oder er berät Schulbehörden, Schulleitungen und Lehrpersonen sowie Eltern zu schulrelevanten Gesundheitsthemen und steht den Schulen bei Fragen zur Prävention und Gesundheitsförderung sowie für epidemiologische Massnahmen, insbesondere Impfungen, zur Verfügung. Ziel des schulärztlichen Diensts ist, dass sich Schülerinnen und Schüler gesund entwickeln können.

Kinderarztpraxis Dr. med. Sylwia Kubiak
Lindenplatz 2
5042 Hirschthal
062 724 93 11
info@deinkinderarzt.ch

Schulbus

Der Schulbus zwischen Kölliken und Muhen fährt jeweils von November bis März. Eine Anmeldung wird den Schülerinnen und Schüler frühzeitig abgegeben.

Schulfreie Tage an der Schule Muhen

Der Freitag vor den Sommerferien (Maienzug in Aarau und Kinderfest in Zofingen), 25./26. Dezember, 1./2. Januar, Karfreitag, Ostermontag, Nachmittag des 1. Mai, Auffahrt, Freitag nach Auffahrt und Pfingstmontag sind schulfreie Tage.

Schulführung

Mit der Einführung der neuen Führungsstrukturen an der Aargauer Volksschule ging die strategische Schulführung am 1. Januar 2022 von der Schulpflege an den Gemeinderat über. Zur Schulführung gehören der Gemeinderat und die Schulleitung. Die Aufgaben und Kompetenzen sind klar geregelt.

Gemeinderat
Der Gemeinderat fungiert als Führungs- und Vollzugsorgan der Volksschule. Er trägt die Gesamtverantwortung für die Führung der Volksschule und beaufsichtigt die private Schulung. Der Gemeinderat kann Entscheidungsbefugnisse an eines seiner Mitglieder oder an die Schulleitung übertragen.

Schulleitung
Die Schulleitung führt die Schule operativ. Sie nimmt die interne Qualitätssicherung und -entwicklung wahr und ist dem Gemeinderat unterstellt. 

Schulische Heilpädagogik (SHP)

Schulische Heilpädagoginnen und Heilpädagogen unterrichten, fördern und begleiten Schülerinnen und Schüler mit besonderem Bildungsbedarf. Ihre pädagogische Arbeit richtet sich speziell an Kinder und Jugendliche mit Lernschwierigkeiten, einer Behinderung oder bei besonders Begabten. 

Schulleitung

Die Schulleitung führt die Schule operativ und ist somit verantwortlich für die Bereiche Organisation, Administration und Personal.

Bei Fragen und Unklarheiten zur Schulorganisation, bei Fragen im pädagogischen oder im schulrechtlichen Bereich können sich Schulkinder, Eltern, Lehrpersonen, Behörden und die Öffentlichkeit an die Schulleitung wenden.

Zu weiteren Informationen auf der Website

Schulpflicht

Kinder, die bis zum 31. Juli den 4. Geburtstag feiern, treten im folgenden August in den Kindergarten ein und werden damit schulpflichtig. Die Schulpflicht dauert mit dem obligatorischen Kindergarten in der Regel elf Jahre.

Die obligatorische Schulzeit besteht aus dem zweijährigen Kindergarten, der Primarschule und der Oberstufe bzw. Sekundarstufe I. Die Primarschule dauert sechs und die Oberstufe drei Jahre. Die Oberstufe gliedert sich in die drei Schultypen Realschule, Sekundarschule und Bezirksschule. 

Schulpsychologischer Dienst (SPD)

Der Schulpsychologische Dienst (SPD) ist eine kantonale Fachstelle für Kinder und Jugendliche vom Kindergartenalter bis Ende der Volksschule. Lern- und Leistungsbesonderheiten sowie psychische oder soziale Schwierigkeiten, die sich im Kindergarten oder in der Schule zeigen, können Gründe für eine Anmeldung sein.

Das Ziel der schulpsychologischen Arbeit ist es, zu einer möglichst optimalen Entwicklung des Kindes oder des Jugendlichen beizutragen. Dies wird durch eine gute Zusammenarbeit mit den Eltern, der Schule und den Behörden unterstützt.

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Schulpsychologischen Diensts unterstehen der Schweigepflicht. Dies gilt auch gegenüber Schulen, anderen Dienststellen oder Ämtern.

Schulsozialarbeit (SSA)

Die Schulsozialarbeit beschäftigt sich mit sozialen Fragen in Schule, Familie und Freizeit. Unser Angebot richtet sich an Schülerinnen und Schüler sowie deren Erziehungsberechtigte. Die Schulsozialarbeit ist dem Regionalen Sozialdienst unterstellt. Die Schulsozialarbeitenden sind ebenso Ansprechperson für Lehrinnen und Lehrer sowie die Schulleitung.

Zu weiteren Informationen auf der Website

Schulsport

Der J+S-Schulsport ist das Bindeglied zwischen obligatorischem Schulsport und freiwilligem Vereinssport. Ziel ist es, durch den freiwilligen Sport in der Schule möglichst viele Kinder und Jugendliche für den Vereinssport zu motivieren.

Website Schulsport

Schulverwaltung

Die Schulverwaltung ist die administrative Unterstützung der Schulleitung und bearbeitet eigene Sachbereiche. Die Bürozeiten sind Montag bis Freitag jeweils 08.00 - 12.00 Uhr sowie 13.30 - 16.00 Uhr. Ausserhalb der Bürozeiten sind Verwaltung und Schulleitung per Email erreichbar. In Absprache können auch Termine ausserhalb der Bürozeiten vereinbart werden.

Zu weiteren Informationen auf der Website

Schulweg

Grundsätzlich geht die Schule davon aus, dass der Schulweg für die Kinder eine wichtige Lebenserfahrung darstellt und zu deren Selbstständigkeit beiträgt. Auf dem Weg werden soziale Kontakte geknüpft, der richtige Umgang im Strassenverkehr gelernt und die tägliche Bewegung wirkt sich positiv auf die Gesundheit der Kinder aus. Aus diesem Grund sollen die Kinder, wann immer möglich, den Schulweg selbstständig bewältigen.

Schulzahnpflege

Die Volksschule unterstützt die Eltern in ihren Bestrebungen, die Zähne ihrer Kinder gesund zu erhalten. Die Schulzahnpflege im Kanton Aargau hat zwei Elemente: Den jährlichen Kontrolluntersuch bei einer Zahnärztin oder einem Zahnarzt sowie die regelmässige Schulzahnprophylaxe in den Schulklassen. Alle Schülerinnen und Schüler der Volksschule haben ab dem Kindergarten Anrecht auf eine jährliche Zahnkontrolle bei einer Zahnärztin oder einem Zahnarzt ihrer Wahl. Dafür erhalten die Eltern beim Eintritt ihres Kindes in den Kindergarten ein Gutscheinheft. Das Heft enthält für jedes Schuljahr einen Gutschein.

Schweigepflicht

Zur Planung der Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Bildungsbedarf sind Ge­spräche unter Fachleuten der Schule und der zuständigen Fachstelle nötig. Damit diese Gespräche ge­führt werden können, ist eine Entbindung von der Schweigepflicht durch die Eltern/erziehungsberechtige Person(en) erforderlich. Diese beschränkt sich auf die direkt an der Förderung des Kindes beteiligten Personen. Weitere Personen dürfen nur mit ausdrücklicher Bewilligung der Eltern/erziehungsberechtigten Person(en) informiert werden.

Als Fachstellen gelten der Kantonale Schulpsychologische Dienst (SPD), der Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienst des Kantons (KJPD) sowie die zur selbständigen Berufsausübung im Kanton Aargau zugelassenen Fachärztinnen und Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und ‑psychotherapie.

Schwimmen

Schwimmen können schützt vor dem Ertrinken und trägt somit zur Sicherheit der Kinder bei. Im neuen Aargauer Lehrplan, gültig ab 1. August 2020, sind die Schwimmkompetenzen neu definiert. Jedes Kind soll bis Ende 4. Klasse schwimmen lernen und den Wassersicherheitscheck (WSC) bestehen.

Die Schülerinnen und Schüler der Schule Muhen werden in der 1., 2., 4., 6. und 8. Klasse den Schwimmunterricht besuchen. Der Schwimmunterricht wird von einer Schwimmlehrperson geleitet. Die Jugendlichen werden zusätzlich von der Klassenlehrperson und einer Assistenzperson begleitet, so dass pro Klasse zwei erwachsene Personen vor Ort sind.
 

Situationsplan
Smartwatch und mobile Telefone

Begegnungen, Gespräche und Spiele sind uns an der Schule Muhen wichtig. Aus diesem Grund bleiben Smartwatches und mobile Telefone vor, nach und während dem Unterricht wie auch in der Pause ausgeschaltet und sind nicht sichtbar. Die Eltern werden gebeten, den Gebrauch dieser elektronischen Geräte mit ihrem Kind zu besprechen und gemeinsam zu entscheiden, ob das Mitbringen in die Schule überhaupt Sinn ergibt.

Stundenpläne
Stundenplan Kindergarten

Alle Kindergartenabteilungen haben denselben Stundenplan. Die Kinder haben an allen Vormittagen Unterricht. Für die Kinder im ersten Kindergartenjahr ist der Donnerstagmorgen freiwillig. Der Besuch am Donnerstagnachmittag ist obligatorisch. Die Kinder im zweiten Kindergartenjahr haben zu den Vormittagen auch noch am Dienstagnachmittag Unterricht.
 

Stundenplan Kindergarten

 

Stundentafeln

Die Stundentafeln zeigen die Anzahl Lektionen pro Schulfach und Klasse und geben Auskunft über Pflicht-, Wahlpflicht- und Wahlfächer.

Stundentafeln Kindergarten, Primarschule und Oberstufe [pdf, 3.9 MB]

T

Telefonnummern Schulhäuser

Kindergarten Milchstrasse

Pausenraum

062 737 16 76

Kindergarten Sternschnuppe

Pausenraum

062 737 16 77

Schulhaus Breite

Pausenraum

062 737 16 50

Schulhaus Breite

Logopädie

062 737 16 62

Schulhaus Suhre (Musikschule)

Pausenraum

062 737 16 52

Schulhaus Gibel

Pausenraum

062 737 16 55

Schulhaus Gibel

Gesamtschulleitung & Zyklus 3

062 737 16 57

Schulhaus Gibel

Schulleitung Zyklus 1

062 737 16 59

Schulhaus Gibel

Schulleitung Zyklus 2

062 737 16 58

Schulhaus Gibel

Schulverwaltung

062 737 16 56

Schulhaus Egg

Pausenraum

062 737 16 51

Terminliste

Änderungen vorbehalten. Die Terminlisten beinhalten nicht alle Veranstaltungen der Schule Muhen. Für weitere Anlässe, die nicht aufgelistet sind, erhalten die Eltern separate Einladungen von der Schule.

U

Übertritte

Die Beförderung der Schülerinnen und Schüler von der 1. in die 2. Klasse der Primarschule basiert auf einer Gesamtbeurteilung der Leistungen in den Kern- und Erweiterungsfächern. Ab der 2. Klasse der Primarschule entscheiden die Zeugnisnoten in den Kern- und Erweiterungsfächern über die Beförderung in die nächst höhere Klasse. Repetitionen aufgrund eines Nichterfüllens der Promotionsanforderungen sind in der 1. bis 5. Klasse der Primarschule sowie in der 1. und 2. Klasse der Realschule möglich.

Der Übertritt vom Kindergarten in die Primarschule und von der Primarschule in die Oberstufe basiert auf der Empfehlung der abgebenden Lehrperson.

Elternbroschüre "Leistungsbeurteilung und Promotion an der Volksschule Aargau" [pdf, 489 KB]

Urlaub

Schülerinnen und Schüler sind zu regelmässigem Unterrichtsbesuch verpflichtet. Aus wichtigen Gründen können sie für kurze Zeit vom Unterricht beurlaubt oder von einzelnen Lektionen dispensiert werden. Die Zuständigkeit für die Urlaubs- und Dispensationskompetenz liegt bei der Schulleitung.

Bei der Beurteilung eines Gesuchs gilt es, jeweils zwischen den öffentlichen (Schulpflicht, Schulbetrieb) und den privaten Interessen (persönliche, familiäre und schulische Situation des Kindes bzw. Jugendlichen) abzuwägen.

Die Modalitäten bei Urlaub und Dispensationen, besonders die Aufarbeitung des versäumten Lernstoffs oder die anderweitige Erreichung des Lernziels, sind schriftlich mit den Eltern zu vereinbaren.

V

Veranstaltungen

Im Veranstaltungskalender sind die zukünftigen Veranstaltungen ersichtlich.

Zu den Veranstaltungen

Volksschule

Alle Kinder und Jugendlichen mit Aufenthalt im Kanton unterstehen der Schulpflicht. Die Schulpflicht dauert elf Jahre: zwei Jahre Kindergarten, sechs Jahre Primarschule und drei Jahre Oberstufe. Der Unterricht an den öffentlichen Schulen ist für Kinder und Jugendliche mit Aufenthalt im Kanton Aargau unentgeltlich. Der Besuch der Volksschule hat in der Regel am Wohnort respektive im entsprechenden Schulkreis zu erfolgen. 

Website Volksschule Kanton Aargau

W

Wegzug

Wenn Sie einen Wegzug aus Muhen planen und schulpflichtige Kinder haben, müssen Sie diese möglichst frühzeitig bei uns abmelden.

Bitte setzen Sie sich mit der Schulverwaltung in Verbindung via Telefon 062 737 16 56 oder per Klapp. Wir unterstützen Sie gerne bei den Formalitäten.

Z

Zeugnis

Im Kindergarten wird der Entwicklungsstand mit einem förderorientierten Einschätzungsbogen festgehalten. Ab der 1. Klasse der Primarschule erfolgt die Beurteilung der Schülerinnen und Schüler mit dem Zwischenbericht am Ende des ersten Semesters und dem Jahreszeugnis bzw. dem Lernbericht am Ende des Schuljahrs. Der Zwischenbericht ist förderorientiert und nicht promotionswirksam, während das Jahreszeugnis über die Beförderung in die nächst höhere Klasse entscheidet. Grundlage für die Beurteilung ist ein Beurteilungsdossier, in dem die Lehrperson relevante Leistungsbelege (Prüfungen, aussagekräftige Arbeiten, Dokumentation mündlicher Leistungen) sammelt.

Zukunftstag

Am Zukunftstag wechseln Mädchen und Jungen von der 5. bis 7. Klassen die Seiten und erhalten praxisnah Einblicke in Berufe und Arbeitsbereiche, in denen ihr Geschlecht bisher untervertreten ist. Der Zukunftstag ermutigt sie, bei der Berufswahl ihre Interessen und Talente in den Vordergrund zu stellen und Vorurteile zu hinterfragen. Der Zukunftstag findet jeweils am zweiten Donnerstag im Monat November statt und ist freiwillig. 

Zu weiteren Informationen zum nationalen Zukunftstag

Zuzug

Wenn Sie einen Umzug nach Muhen planen und schulpflichtige Kinder haben, müssen Sie diese möglichst frühzeitig bei uns anmelden.

Bitte setzen Sie sich mit der Schulverwaltung in Verbindung via Telefon 062 737 16 56 oder E-Mail. Wir unterstützen Sie gerne bei den Formalitäten.

Zyklus 1, 2 & 3

Der Lehrplan unterteilt die elf Schuljahre in drei Zyklen. Der 1. Zyklus umfasst zwei Jahre Kindergarten und die ersten zwei Jahre der Primarstufe (bis Ende 2. Klasse). Der 2. Zyklus umfasst vier Jahre Primarstufe (3. bis 6. Klasse) und der 3. Zyklus die drei Jahre der Sekundarstufe I (7. bis 9. Klasse).