Schulordnung |
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1. Schulweg
Ab der 4. Primarklasse ist es den Kindern mit Einverständnis der Eltern erlaubt, das Velo zu benützen. Lehrerschaft und Schulpflege empfehlen Schülern, die das Fahrrad benützen, Nebenstrassen zu befahren und einen Helm zu tragen.
Fahrräder und Mofas müssen an den zugewiesenen Orten abgestellt werden. Für Schäden wird nicht gehaftet.
2. Schulzeiten
Das Schulhaus darf erst nach dem ersten Glockenzeichen (fünf Minuten vor Lektionsbeginn) betreten werden.
3. Pausen
Während der grossen Pause müssen die Schülerinnen und Schüler die Schulhäuser verlassen und sich auf dem Pausenplatz aufhalten. Fangis machen; Fahren mit Rollschuhen, Rollbrettern, Inlineskates; Herumrennen, Ballspiele sind im Schulhaus untersagt. Velo-, Mopedfahren und Ladenbesuche sind nicht gestattet.
4. Ordentliches Verhalten
Ordnung und Sauberkeit auf dem Schulareal und in den Schulhäusern sind selbstverständlich. Im Schulzimmer dürfen keine Strassenschuhe getragen werden. In den Schulräumen gilt Kaugummiverbot.
Zu Lehrmitteln und Schulmaterial ist Sorge zu tragen. Material, das fahrlässig oder mutwillig beschädigt wird, muss auf Kosten der Schüler, respektive der Eltern ersetzt werden. Während der Unterrichtszeit dürfen sich keine Schüler in den Gängen aufhalten. Für Zwischenstunden steht der Aufgabenraum zur Verfügung.
5. Suchtmittel
Rauchen, Kiffen, alkoholische Getränke und jegliche Art von Drogen sind den Schülern untersagt.
6. Turnanlagen
Die Turnhallen dürfen nur unter Aufsicht der Lehrpersonen oder berechtigten Aufsichtspersonen benützt werden. In den Turnhallen ist das Tragen von Aussenschuhen verboten.
7. Absenzen
Jedes Fernbleiben vom Unterricht bedarf einer schriftlichen, von den Eltern unterzeichneten Begründung. Auf vorgängiges Ersuchen der Eltern haben die Schüler Anspruch auf einen freien Schulhalbtag pro Quartal (§ 38 SChG).
Für besondere Fälle ist ein schriftliches Gesuch an die Schulleitung einzureichen.
8. Strafen
Schüler und Schülerinnen, welche die Bestimmungen dieser Schulordnung nicht einhalten oder Anweisungen der Lehrerschaft nicht Folge leisten, werden ermahnt, zurecht gewiesen oder bestraft.
Bei Fragen oder Unklarheiten ist ein Gespräch zwischen den betroffenen die beste Lösung.
Grundsätzlich gelten die Regeln der Schulordnung betreffend Suchtmittel und Turnanlagen für Schülerinnen und Schüler immer, auch ausserhalb der regulären Unterrichtszeiten.
Insbesondere weisen wir noch einmal darauf hin, dass jegliche Sachbeschädigungen und Verunreinigungen der Schulanlage zu unterlassen sind. Für Kosten, welche durch Zuwiderhandeln entstehen, werden die Schüler bzw. deren gesetzliche Vertreter haftbar gemacht.
Schulpflege, Schulleitung und Lehrerschaft
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