GEMEINDE MUHEN


Benützungsreglement der Schulräume

 

1. Allgemeine Bestimmungen


Die Schulräume dienen in erster Linie der Schule und diese geniesst in der Nutzung Priorität.
Ausserhalb der Schulzeit stehen sie in erster Linie den Dorfvereinen von Muhen und des weiteren für öffentliche Veranstaltungen von einheimischen und auswärtigen Veranstaltern zur Verfügung.

Generell sind die Schulräume über die Ferien geschlossen. Ausnahmebewilligungen können von der Schulleitung erteilt werden.

 

2. Benützungsrecht


• Für Veranstaltungen in jeglichen Schulräumen muss ein schriftliches Gesuch an die Schulleitung gestellt werden.
• Die Schulleitung entscheidet über die Verwendung der Schulräume. Vorbehalten ist die Belegung der Turnhalle Süd durch die Gemeindeversammlung und für militärische Zwecke.
• Der Keller im Schulhaus Ost kann für max. 90 Personen zur Verfügung gestellt werden.
• Die Aula steht der Dorfbevölkerung als Bildungs-, Kultur- und Begegnungsstätte für einzelne Veranstaltungen gratis zur Verfügung. Auswärtigen Interessenten kann die Aula mietweise gemäss Gebührentarif zur Verfügung gestellt werden.

 

3. Termine / Terminplan


Der an der GV der Dorfvereine von Muhen ausgehandelte Terminkalender wird durch die Schulleitung bewilligt.
Das Schulsekretariat führt den Belegungsplan für sämtliche Schulräume. Die Vereine können unter besonderen Umständen unter sich die ihnen zugeteilten Termine austauschen. Längerfristige Terminänderungen erfordern eine Mitteilung an das Schulsekretariat.

 

4. Schliessordnung


Die Dorfvereine erhalten Schlüssel gemäss Absprache zur dauernden Benutzung. Für bewilligte Anlässe auswärtiger Veranstalter sind die Schlüssel direkt beim verantwortlichen Hauswart zu beziehen. Die Schlüssel werden den Bezügern gegen Unterschrift ausgehändigt.

Mit der Übernahme der Schlüssel wird der Verein haftpflichtig. Für verlorene Schlüssel stellt die Schulleitung / Schulsekretariat Fr. 50.-- pro Schlüssel in Rechnung. Allfällige Folgekosten gehen zu Lasten des Schlüsselinhabers.

Die Vereine bzw. die Schlüsselinhaber tragen die Verantwortung für die Öffnung und Schliessung der Lokale und Gebäude. Für Schäden sind die Vereine verantwortlich und haftbar. Die Turnhallen, Garderoben und Duschen sind spätestens um 22.30 Uhr zu verlassen und abzuschliessen.

Der Schlüsselinhaber kontrolliert die benützten Räume, schliesst die Fenster und löscht das Licht beim Verlassen der Lokale. Erwünscht ist ein Kontrollgang in der Umgebung der benützten Schulanlagen. Mit der sorgfältigen Kontrolle und der Schliessung gewährleisten die Schlüsselinhaber die Sicherheit. Unsere Hauswarte überprüfen gelegentlich die Schliessung.

 

5. Kosten / Gebühren und Entsorgung


Saalwachen, Hauswart und Bühnenmeister sind auf Kosten des Veranstalters zu verpflegen und entsprechend ihrer aufgewendeten Zeit zu entschädigen. Verrechnete Stunden dürfen vom Hauswart nicht als Arbeits- bzw. als Überzeit eingezogen werden.

Die Gebühren sind im Anhang geregelt. In besonderen Fällen können Abweichungen von den Gebühren vom Gemeinderat festgelegt werden.

Aufgrund des Abnahme- und Übergabeprotokolls werden die Gebühren durch die Finanzverwaltung einkassiert. Abfälle von Anlässen sind wie folgt zu entsorgen: 1. Glas, Aluminium etc.: Sammelstelle Färbergasse 2. Kehricht (KVA): Container gemäss Weisung der Hauswarte.

6. Besondere Bestimmungen


Die gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen verbieten den Verkauf von: Alcopops, Spirituosen und Aperitife an unter 18-Jährige. Wein, Bier und gegorenem Most an unter 16-Jährige. Das Personal kann einen Ausweis mit Altersangabe verlangen! Der Veranstalter ist für die Durchsetzung dieser Weisung verantwortlich.

Auf der Bühne im Schulhaus Süd, im Kellerraum im Schulhaus Ost und in der Aula Ost ist das Rauchen strikte verboten und muss von den Veranstaltern deutlich gekennzeichnet werden.

• Generell gelten folgende Benützungszeiten:
Montag bis Donnerstag ab 19.00 Uhr und Freitag ab 17.30 Uhr bis Montag, 04.00 Uhr (Übergabe 07.00 Uhr).
• Bei Anlässen, welche umfangreiche Vorbereitungen erfordern, stehen die Räume abends in der Wo-che des Anlasses zur Verfügung.
• Mit Bewilligung der Schulleitung kann die Turnhalle bis viermal pro Jahr am Freitag ab 13.30 Uhr benützt werden.

 

Im Aussengeräteraum Turnhalle Süd darf aus Sicherheitsgründen (fehlender Fluchtweg) kein Restaurationsbetrieb geführt werden.

 

Bei Anlässen entscheiden die Hauswarte über das Abdecken des Bodens. Damit stellen die Hauswarte sicher, dass keinerlei Beschädigungen des Bodens entstehen.

 

Die Bestuhlung erfolgt durch den Veranstalter nach Anweisungen des Hauswartes.

Beleuchtungs- und Übertragungsapparate dürfen nur durch den Bühnenmeister oder durch eine von ihm instruierte und bestimmte Person bedient werden.

 

In sämtlichen Räumen dürfen weder Nägel eingeschlagen noch Löcher gebohrt werden.

Die benützten Lokalitäten, Anlagen und Einrichtungen sind durch den Veranstalter zusammen mit dem Hauswart zu kontrollieren. Hierüber ist ein Abnahme- und Übergabeprotokoll zu führen und zu unterzeichnen. Festgestellte Schäden oder das Fehlen von beweglichen Gegenständen sind darin aufzuführen.

 

Die benützten Räume sind dem Hauswart besenrein zu übergeben.

 

Für Ruhe und Ordnung sind die Veranstalter verantwortlich.

 

Gegen Verfügungen der Schulleitung kann innert 20 Tagen Beschwerde an den Gemeinderat gerichtet werden.

 

7. Brandschutz


Aus brandschutztechnischen Gründen darf die Turnhalle Süd durch maximal 500 Personen belegt werden. In sämtlichen Turnhallen und übrigen Schulräumen dürfen keine leichtbrennbaren und brennend abtropfenden Dekorationen angebracht oder verwendet werden. Ausserdem ist der Einsatz von mobilen Heizgeräten nicht gestattet.

 

8. Inkrafttreten

 

Dieses Reglement mit Gebührenanhang tritt per sofort in Kraft. Damit in Widerspruch stehende Vorschriften sind aufgehoben, insbesondere das Reglement vom 1. Juli 2002.

 

Beschlossen von der Schulpflege und vom Gemeinderat Muhen. Muhen, 14. März 2005

 

 

Gebühren-Anhang


Für die Benützung der Räumlichkeiten werden zuhanden der Gemeindekasse folgende Gebühren erhoben:

 

pro Anlass Tarif 1
Dorfvereine
Tarif 2
andere Veranstalter
Tarif 3
rein kommerziell

Turnhalle Süd
Bühne
Bar
Office/Gläserspüler
Küche/Geschirrspüler
Grill
Lautsprecheranlage
Turnhalle Nord (Sport)
Garderoben/Dusche
Aula Nord / Ost
Singsaal
Schulzimmer
Abfallentsorgung pro gefüllten Container
Küche/Schulhaus Ost EG
Keller Schulhaus Ost UG

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80.--
50.--
50.--
50.--
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40.--
50.--
80.--

120.--
60.--
120.--
100.--
100.--
100.--
50.--
120.--
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100.--
50.--
50.--
40.--
100.--
120.--

240.--
120.--
240.--
200.--
200.--
200.--
100.--
Nicht verfügbar
Nicht verfügbar
Nicht verfügbar
100.--
100.--
40.--
200.--
240.—

 

Der Stundenansatz für Hauswart und Bühnenmeister beträgt generell Fr. 50.-- und ist diesen durch den Veranstalter sofort auszurichten.